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Visum und Zollbestimmungen

Alle Besucher, einschließlich Kinder über 7 Jahre, benötigen ein Einreisevisum, das Sie sich bei der Botschaft von Myanmar in Ihrem Heimatland ausstellen lassen. Momentan dauert die Ausstellung 1-2 Wochen und kostet 25,00 € pro Person für EU-Bürger bzw. USD 25 für Nicht-EU-Bürger. Ein Touristen-Visum erlaubt Ihnen den Aufenthalt von 28 Tagen, verlängerbar um weitere 14 Tage. Es ist ab Ausstellungsdatum 6 Monate gültig. Bitte beachten Sie, dass es Touristen nur erlaubt ist, in Hotels oder Pensionen zu übernachten.

Die Einreise auf dem Landweg von Thailand aus ist thailändischen Touristen mit Grenzpass sowie Touristen aus Drittländern mit ausgestellten Visen bei Tachileik, Drei Pagoden Pass, Myawaddy, Kawthaung und Kontrollpunkten entlang Myanmarisch-Thailändischen Grenze erlaubt.

Beabsichtigen Sie von China auf dem Landweg nach Myanmar einzureisen, benötigen Sie ebenfalls ein ausgestelltes Visum. Einreisen können Sie über Lweje, Nam Kham, Muse, Kyukoke, Kwanlong und Mong Lar.

Wo beantrage ich mein Visum?

Bürger der Bundesrepublik Deutschland und Österreichs beantragen das Visum in der Botschaft von Myanmar in Berlin.

Die Adresse der Botschaft in Berlin lautet:

Embassy of the Republic of the Union of Myanmar
Thielallee 19
14195 Berlin
Deutschland
Tel: +49 (30) 2061 570
Fax: +49 (30) 2061 5720

Bürger der Schweiz holen das erforderliche Touristenvisum für die Einreise nach Myanmar beim Generalkonsulat in Genf ein. Die Gültigkeit des Visums beträgt 28 Tage und kostet 30 CHF.

Die Adresse des Generalkonsulats in Genf lautet:

Consulate General of the Union of Myanmar
No 47, Avenue Blanc
1202 Genf
Schweiz
Tel: +41 (22) 9069 870, +41 (22) 6099 871
Fax: +41 (22) 7327 377

Seit kurzem besteht auch die Möglichkeit ein eVisa zu beantragen. Allerdings kostet das Visum 50 USD. Hier der entsprechende Link:

Zollbestimmungen

Antiquitäten und archäologisch wertvolle Gegenstände dürfen nicht ausgeführt werden. Die Ausfuhr von Edelsteinen, Schmuck und Silber ist nur gegen Vorlage der Kaufquittung eines staatlich zugelassenen Händlers zulässig. Es können zwei Flaschen alkoholischer Getränke, zwei Stangen Zigaretten 100 Zigarren, 700g Tabak und 0,5 Liter Parfüm zollfrei eingeführt werden.

Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Devisen ist in unbegrenzter Höhe zulässig. Ausländische Besucher müssen jedoch Beträge, die (insgesamt) den Gegenwert von USD 10.000 übersteigen, deklarieren. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung Kyat ist nicht gestattet.

Tragbare Computer insbesondere Laptops oder Notebooks können seit Juni 2007 ohne vorherige Genehmigung eingeführt werden. Mobiltelefone müssen theoretisch bei Entdeckung bis zur Ausreise beim Zoll hinterlegt werden; in der Praxis wird von der Durchsetzung der Regelung weitgehend abgesehen.

Sie sollten damit rechnen, dass Ihr Gepäck bei Ein- und Ausreise durchleuchtet und vereinzelt auch von Hand durchsucht wird.